AGBs
Allgemein Geschäfts Bedingungen für die Segelyacht
„GOTA“
Rufzeichen: „DEDH“ MMSI: 2 111 386 70
Terminplan + Preisinformation:
gemäß Aushang und nach Vereinbarung.
Buchung:
Die Buchung ist für den Besteller verbindlich und übertragbar. Die Annahme der Anmeldung zum Törn erfolgt durch schriftliche Bestätigung (auch eMail). Bei Bestätigung der Buchung werden 15% des Reisepreises fällig.
Die Restsumme ist spätestens vor Antritt der Reise an den Veranstalter zu zahlen.
Rücktritt:
Bis 30 Tage vorher sind 50%, bis 10 Tage vorher sind 70%, bei nicht Erscheinen sind 100% des Reisepreises fällig – spätestens 7 Tage nach Starttermin.
Ausfall: Der Veranstalter ist berechtigt die geplante Reise nicht durchzuführen, wenn bestimmte Situationen dies erfordern: schlechte Wetterbedingungen – oder andere schwerwiegende Ereignisse, bei denen Crew und Schiff Schaden nehmen könnten und die der Veranstalter nicht direkt zu vertreten hat. Für den Besteller
oder übertragene Person besteht nur ein Anspruch auf bereits gezahlte Beträge beim Veranstalter. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter, gleich aus welchem Grunde auch immer, sind ausgeschlossen. Für Reisegepäck und Wertsachen besteht an Bord kein Versicherungsschutz.:
An Bord: Den Anweisungen des Schiffsführers ist u.a. aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten, ansonsten besteht Gefahr von Bord geschickt zu werden, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
Alkohol auf See ist nicht erlaubt.
Rauchen nur neben dem Rudergänger in Lee! - unter Deck u. bei Segelmanöver grundsätzlich nicht.
Törnziele: Törnziele können aufgrund einer ungünstigen Wetterlage vom Schiffsführer geändert werden. Bei Terminverzögerung durch Wetter oder Haverie oder ein anderes schwerwiegendes Ereignis wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. Schwimmwestenpflicht für Mitsegler, die nicht mindestens 15 Minuten allein schwimmen können, ansonsten Schwimmwestenpflicht nach Anordnung des Schiffsführers.
Mehrtägige Törns: An den Schiffsmanövern und an den sonst auf Yachten üblichen Bordarbeiten u.a. auch jene, die zum Gemeinwohl beitragen, nimmt jeder Mitsegler nach besten Wissen und Können teil. Bei eventuell auftretenden Störungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Allgemein: Der Veranstalter verpflichtet sich, das Schiff nach den gängigen Vorschriften und bestem Wissen in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten. Das Schiff ist von der See-Berufs-Genossenschaft abgenommen und entspricht der vorgeschriebenen Ausrüstungspflicht.